heute: Interessantes rund um den Kölner Ebertplatz |
Etwa 250 000 Euro zusätzliche Kosten fallen so jährlich an. Die Bahn kann als Betreiber der Bauwerke kann aber weder zur Kostenbeteiligung noch zur Ausführung von Maßnahmen verpflichtet werden. Nach geltender Gesetzgebung sind die Durchgänge nicht Teil der Bahnanlagen und ausschließlich Sache der Stadt! (KR,gf)