klammer

heute: Interessantes rund um den Kölner Ebertplatz

Seit 1. Januar 2008 ist die Umweltzone gültig, die bis an die Innere Kanalstraße reicht. Für die Anwohner hat die Stadt für die Übergangszeit pragmatische Übergangsregelungen geschaffen.

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis aus der Umweltzone haben, der vor dem 5. November 2007 ausgestellt wurde und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe liegt, dann gilt er als Ausnahmegenehmigung, bis er 2008 erneuert werden muss.

Wenn Sie Anwohner der Umweltzone sind und Halter eines dort angemeldeten Fahrzeugs, dann reicht eine Kopie des Fahrzeugsscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe aus. Damit nicht jeder Ihre persönlichen Daten lesen kann, dürfen Sie in der Kopie den Vor- und Nachnamen schwärzen. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2008.

Wenn Sie nicht selbst Fahrzeughalter sind, dann können Sie als Anwohner der Umweltzone einfach eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Schicken Sie das ausgefüllte Formular von der  Infoseite ex per Post oder Fax an die  Zulassungsstelle ex. Die Ausnahmegenehmigung kostet 5 Euro.

Nach der Übergangszeit benötigen ab dem 1. Juli 2008 alle Fahrzeuge in der Umweltzone entweder eine Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung.

 Infos der Stadt Köln ex

Autor:gf | modifiziert am 07.01.2008 | http://ebertplatz.de/artikel/4220.html