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morgen: Entwicklungen und Politik rund um den Kölner Ebertplatz

Sonntags dürfen demnach zu besonderen Events, die von den örtlichen Interessengemeinschaften ausgerichtet sein müssen, einmal im Quartal die Geschäfte von 13 - 18 Uhr geöffnet sein. Ausdrücklich ausgeschloßen von dieser Regelung, die in einer Konsensrunde mit Gewerkschaften, Einzelhandel und örtlichen Initiativen beschloßen wurde, sind die Möbelhäuser auf der sogenannten grünen Wiese. Entsprechend hart auch deren Kritik, da die Konkurrenz z.B. in Rösrath sonntags öffnen könne.

Autor:gf | modifiziert am 01.06.2003 | http://ebertplatz.de/artikel/84.html